XTI:Regelbuch
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Gleich vorweg eine Anmerkung: Dieses Regelbuch ist alt und zigmal angepasst. Aufgrund der Änderungen im Spiel selbst, als auch im üblichen Zusammenspiel unserer PA steht eine Überarbeitung auf der Tagesordnung ganz oben - also, alles ist so wie es hier steht, bis auf einiges, und manches ist ganz anders *g*
Inhaltsverzeichnis |
XTI-Regelbuch
Version 2.3 (Stand 28.03.2010)
§1 Entscheidungsgewalt
Die Entscheidungsgewalt liegt beim Führungsstab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Gründungsrat und den Abteilungsleitern.
Der Gründungsrat (Mitglieder mit Status [40])
Die Gründungsratsmitglieder haben generell das Recht ALLES in Frage zu stellen. Der Gründungsrat kann mit einem Mehrheitsentschluss jegliche Regelung rückgängig machen. Einige unserer Mitglieder werden sich nun fragen: Warum ist das so? Ganz einfach. Die Idee und der größte Arbeitsaufwand lag in den Händen des Gründungsrates. Dies geht über das Spiel hinaus. Ein Posten im Gründungsrat ist nicht wählbar. Es handelt sich hierbei um einen Ehrenposten. Die Gründungsratsmitglieder sind generell für alle Fragen ebenso Ansprechpartner wie die jeweiligen Abteilungsleiter. Die Zuständigkeit der Gründungsratsmitglieder ist abteilungsübergreifend. Die Abteilungsleiter haben allerdings Entscheidungsrecht und müssen den Gründungsrat nicht fragen um diese Entscheidungen treffen zu dürfen. Der Gründungsrat hat allerdings das Recht, diese wieder mit einem Mehrheitsbeschluss zu widerrufen. Mitglieder des Gründungsrates können gleichzeitig Abteilungsleiter sein, sofern nicht genügend qualifizierte Personen zur Verfügung stehen.
Abteilungsleiter (Mitglieder mit Status [35])
Die Abteilungsleiter dürfen abteilungsübergreifende Entscheidungen treffen. Sie sind somit weisungsbefugt, siehe hierzu allerdings §8. Entscheidungen der Abteilungsleiter können von den Mitgliedern des Gründungsrats mit einem Mehrheitsentscheid wieder rückgängig gemacht werden.
Vize-Abteilungsleiter (Mitglieder mit Status [30])
Mitglieder mit Status 30 dürfen abteilungsinterne Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen können bei nachgewiesener Sinnlosigkeit, sowie nicht ersichtbarem Nutzen oder erkennbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden. Die Vize-Abteilungsleiter gehören NICHT dem Führungsstab an.
Ehrenrat (Mitglieder mit Status [30])
Ausscheidende Mitglieder des Gründungsrates gehören dem Ehrenrat [Rang 30] an. Da Erfahrung eine wertvolle Ressource und die XT-I eine effiziente Organisation ist, haben die Mitglieder des Ehrenrates weiterhin Zugriff auf das Stabsforum, um den Führungsstab bei Bedarf beraten zu können. Obgleich sie nicht stimmberechtigt sind, haben sie das Recht, jederzeit dort ihre Meinung zu vertreten. Innerhalb von geführten Gruppen hat der Rang Gültigkeit.
Umsetzung von Entscheidungen
Entscheidungen der Ebenen 35 und 30 dürfen sofort in die Tat umgesetzt werden. Ob die Tat sinnlos war wird erst später entschieden. Dies dient vor allem dazu, bei kritischen Situationen eine sofortige Reaktion gewährleisten zu können. Die XTI ist in ihren Handlungen somit sehr flexibel und schnell.
Kann der Gründungsrat aus irgendeinem Grunde keinen Mehrheitsentscheid herbeiführen (vor allem bei Vetos), wird der Fall dem gesamten Führungstab zu Abstimmung vorgelegt. Die Gründungsratsmitglieder haben dabei 2 Stimmen, die Abteilungsleiter 1 Stimme.
§2 Wahlen
Abteilungsleiter werden vom Gründungsrat genannt, oder zur Wahl aufgestellt. Voraussetzung: Jemand muss sich für den Posten bewerben, sonst findet keine Wahl statt. Um in den Status 35 gewählt werden zu können muss ein Mitglied zuvor Status 30 erreicht haben. Für die Erhebung in den Rang 30 wird ein vorschlagendes Führungstabsmitglied, sowie eine Bestätigung durch den Gründungsrat benötigt.
§3 Meetings
Bei den Meetings der XT-Industries besteht keine Anwesenheitspflicht, da es wichtigeres im Leben gibt als Anwesenheit bei diesen Treffen.
Das Treffen dient zur Durchführung folgender Punkte:
- Beförderungen
- Abstimmung über Regeln und Entscheidungen
- Begrüßung neuer Mitglieder
- Verkündung von Neuigkeiten
- Möglichkeit zur Antragsstellung
- Problembeseitigung
- gegenseitiges Kennenlernen
- Ausgabe neuer Uniformen
Beförderungen können nur auf den jeweiligen Treffen durchgeführt werden. Ist ein Mitglied nicht anwesend, wird auch keine Beförderung für dieses Mitglied ausgesprochen. Für nicht anwesende Mitglieder entfällt das Stimmrecht.
Die Teilnahme oder das Fehlen an den jeweiligen Treffen muß den Vorgesetzten nicht mitgeteilt werden.
§4 PA-Kasse
Die PA-Kasse wird von den Gründungsratsmitgliedern geführt. Die genaue Buchführung ist im internen Forum eingerichtet.
§5 Der Personalchef
Der Personalchef ist weisungsbefugt und darf auch abteilungsübergreifend Verwarnungen verteilen. Er ist außerdem der wichtigste Ansprechpartner bei Problemen innerhalb der PA.
§6 Das Warenlager
Hierbei handelt es sich um die XT-Industries Tauschbude. Diese ist direkt neben der PA-Halle zu finden. Waren dürfen dort von Mitgliedern ab Rang [02] entnommen werden.
§7 Private Geschäfte
Private Geschäfte dürfen natürlich getätigt werden, allerdings nicht mit PA-Materialien, bzw. PA-Finanzmitteln. Hinterziehung von Gütern wird mit Geldabzug behaftet, bei denen in jedem Fall der Schaden höher ausfällt, als durch die entnommenen Güter Geld eingenommen werden kann. In schweren Fällen tritt § 10 in Kraft.
§8 Befehle
Bei der XTI wird es keine Befehle geben, lediglich Anweisungen. Kommt jemand einer Anweisung nicht nach, ist dies zu begründen.
§9 Verhalten der XTI-Mitglieder innerhalb einer geführten Gruppe
Für den Erfolg von Gruppen-Aktionen sind einige Regeln unumgänglich. Jeder sollte diese hier festgeschriebenen Punkte beherzigen und beachten. Sie sind verbindlich und geniessen oberste Priorität.
Bei Nichtbeachtung kann es zu einem Ausschluss aus der Gruppe führen. Bei unseren neuen Mitgliedern machen wir hierbei natürlich noch Ausnahmen.
Ich bitte somit darum, daß sich jeder diese Regeln hier durchliest und wenigstens schon einmal davon gehört hat, bevor er einer XT-I-Gruppe beitritt, um auf die Jagd zu gehen.
Es ist sehr wichtig die Regeln einzuhalten, weil...
1. niemand gerne im Cloner aufwacht und sich neue Buffs holen muss
2. wir gerne auch in Zukunft gern gesehen sein wollen und wieder eingeladen werden wollen in Gruppen
3. jeder die XT-I nach Außen hin vertritt durch das Gildenkürzel unter seinem Char-Namen
4. wir Spaß haben und nicht unsere Zeit verschwenden wollen
1. Bestimmung des Gruppenführers
Vor Beginn jeder Hunting/Questing/Instanzen - Gruppe muss ein Gruppenführer bestimmt werden, nach dem die sonstigen Teilnehmer des Ausflugs sich richten. Seine Vorgaben sind verbindlich!
Gerade wenn Taktiken sich bewährt haben, sollten diese auch zum Einsatz kommen. Mannöver-Kritik wird im Anschluß geübt nicht während der Instanz etc.
Sinnlose Kommandos, die der Gruppe schaden sind natürlich nicht bindend.
Bsp.: "So Skiff einpacken - wir rennen zu Fuss über die Lava"
2. Aufgaben und Verantwortungen des Gruppenführers
Der Gruppenführer ist immer vorne zu finden.
Die Gruppenführung kann jeder übernehmen, der mindestens den Rang [03] erreicht hat.
Der Gruppenführer ist weisungsbefugt gegenüber eines ihm unterstellten eigentlich ranghöheren Gruppenmitglieds.
Normalerweise sollte allerdings das ranghöchste Mitglied einer Gruppe die Leitung übernehmen, ausser etwas anderes wird abgemacht.
Mit dem Kommando /makeleader kann man das Amt des Gruppenleiters an eine andere Person abgeben.
3. Verhalten bei Quests
Der Angriff:
Der Gruppenführer gibt das Ziel vor und den Zeitpunkt wann angegriffen wird. Besonders bei sehr schweren Missionen / Gegnern ist dies notwendig. Bei Missionen mit kleineren Gegnern ist diese Grundabstimmung natürlich nicht notwendig, trotzdem ist auf das Kommando zu warten.
Mit den eingeführten Collections ist es wichtig als Gruppe aufzutreten, da sonst Membern Kills fehlen oder nicht gezählt werden.
Es gibt immer mal jemanden der kurz "AFK" ist (gerade bei den längeren Instanzen / Ausflügen)!
Also Disziplin bewahren auch wenn's schwerfällt!
Loot:
Das Recht während einer Mission zu Looten bzw. das Recht zu bestimmen was mit dem Loot der Mission passiert, hat der Missionsbesitzer und niemand sonst!
Lootmakros bei Gruppenmissionen sind für alle mit Ausnahme des Missionsbesitzers verboten!
Nach Absprache mit dem Missionsbesitzer kann diese Regelung natürlich geändert oder aufgehoben werden.
Der Missionsbesitzer sollte in der Regel auch der Gruppenführer sein.
3a. Verhalten in Instanzen
In "Heroic Instances" wird der Gruppenführer oder Organisator zum "Masterlooter". Dies dient dazu, die Option "Autoloot" oder Lootmacros zu umgehen.
Er kann ggfs. Member der Gruppe kurzfristig zum Masterlooter machen wenn dies erforderlich ist (z. B. Jedi für die no-trade LS Schematic "Juyo" etc.).
Durch den Wegfall des "No Trade" ist dies bei den meisten Gegenständen nicht mehr erforderlich
Drop Juyo:
IG
Axva
Tusken (selten)
Sollten weitere Instanzen bestritten werden, ist die Lootgewalt an den Gruppenführer zurückzugeben per /makeleader <Name>.
Lootverteilung:
1. Der Missionsbesitzer hat Vorrecht bei seinen Quests
2. Bedarf vor Gier
3. Organisator / Gruppenführer kann im Vorfeld "Free for All" wählen oder "Random".
3a. Absprachen oder Wünsche bei gewissen Items sind vor Ini-Antritt geltend zu machen.
4. Um Loot wird gewürfelt (6 oder 10 Seiten Dice - keine "Configurable dices"!), es sei denn die Gruppe ist sich einig wie mit dem Item verfahren werden soll.
5. In Mischgruppen kann mitgewürfelt werden um die Chance zu erhöhen, das Gildenmember das Lootteil bekommen.
6. Nicht mitgewürfelt wird, wenn man das Loot in den Vendor setzen will, solange Leute dabei sind, die weder auf dem Main-Char NOCH auf dem Twink das Item haben.
7. Es ist darauf zu achten, dass niemand bevorzugt wird gegenüber den Anderen bei Lootfragen.
8. In Random Gruppen kann um alles gewürfelt werden.
9. Es kann in Gruppen ohne Lootinteresse alles erwürfelt werden (Fungroups).
10. Twinks haben bei der Ausstattung keinen Vorrang, da diese meist auch noch die Heroics bestreiten müssen irgendwann.
11. Wer mit dem Twink mitgehen soll, weil dieser gefordert ist, darf für seinen Main-Char mitwürfeln (Medics z. B.).
4. Das Nest (=Lair)
Bei Missionen mit Kreaturen, also nicht mit NPC's ist es notwendig, auszumachen wer das Nest angreift. Niemand ausser der bestimmten Person darf dann dieses Nest angreifen. Bei Kreaturen - Missionen spawnen bei Angreifen des Lairs neue Gegner. Dies kann z.B. bei einem Rancor - Nest in ziemliche Probleme ausarten, sollte vorher nicht bestimmt sein wer das Nest angreift. Rancoren und Gurrecks können sehr unangenehme Gegner sein, besonders wenn sie in einer Anzahl > 1 angreifen. Dies gilt natürlich auch für alle weiteren Level 45 bis 50 Pets. Sollte sichergestellt sein, das keine Gegner mehr aus dem Nest spawnen werden, darf es von jedem angegriffen werden.
5. Special Forces (SF)
Bei der XT-I handelt es sich um eine imperiale Gilde.
Rebellen Twinks sind gestattet, solange sie kein PvP betreiben. PvE Rebellen Chars betrifft Punkt 5 nicht.
Spielern der XT-I ist es ausschließlich gestattet, "Special Forces" rumzulaufen, wenn sie der IMPERIALEN Faction angehören.
SF Rebellen sind nicht gestattet!
Ausnahmen sind Ereignisse OHNE Fremdbeteiligung und Aussenwirkung (Battlefields zum Farmen z.B.)
Es wird nicht toleriert, dass Rebellen Spieler in Verbindung mit Gildenfremden, Leute aus den eigenen Reihen angreifen. Wenn SF dann werden auf imperialer Seite die eigenen Reihen gefüllt.
Die Regelungen betreffen auch den Space!
6. Supportchars
Hierzu zählen:
Medics
Officer
Smuggler
Ihr seid Supporter keine Tanks - also verhaltet euch im Combat bitte auch so (egal wie gut eure Solo-Fähigkeiten sind).
Für den Rest der Gruppe gilt:
Schützt die Supporter und nehmt ihnen die Aggro ab!
§10 Namensänderung
Bitte teilt uns im Forum mit, falls ihr einen Char umbenennt oder die Profession wechselt. Das Friendlist Macro wird dann dementsprechend angepaßt!
§11 Ausschluss aus der PA
Ein Mitglied kann bei dauerndem PA-schädigendem Verhalten aus der PA ausgeschlossen werden.
Darunter fällt:
- Schädigung des Ansehens der XT-I in der Öffentlichkeit (Grobes und beleidigendes Auftreten gegenüber andern Spielern oder GMs), insbesondere bei PA-Aktionen
- Wiederholter oder schwerer Verstoß gegen § 7
- Wiederholter oder schwerer Verstoß gegen § 9, insbesondere Absatz 3
- Jegliches PA-schädigende Verhalten (nach Ermessen eines Mitgliedes bzw. mehrerer Mitglieder des Führungsstabes)
Ein Mitglied kann nach einer vorhergegangenen Verwarnung, oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen (schwerer Vertrauensbruch) mit sofortiger Wirkung aus der PA ausgeschlossen werden.
Verwarnungen werden in der Personalakte festgehalten
Jedes Mitglied des Führungsstabes kann jederzeit eine Verwarnung ausprechen oder einen Ausschluss mit sofortiger Wirkung umsetzen.
Stand: 28.03.2010