Stadtverordnung Suywo Plains
Aufgrund von §34 des Grundmanifests des Imperiums und § 21 des Gesetzes über Territorialverwaltung (TVwG), zuletzt geändert durch Artikel I (IGBl. 294) wird mit Kenntnis der Ratsversammlung für die Stadt Suywo Plains verordnet:
Inhaltsverzeichnis |
§1 Entscheidungsgewalt
Abs.1 (Bürgermeister)
Die Entscheidungsgewalt über sämtliche Belange betreffend Stadtbild und Stadtführung liegen beim Bürgermeister. Entscheidungen bezüglich Änderungen sind schriftlich und öffentlich kund zu tun. Ein Veto des Stadtsenats kann Entscheidungen verhindern, erzwingen oder rückgängig machen.
Abs. 2 (Bürgermeister-Wahl)
Der Bürgermeister wird alle 3 Wochen durch das Volk gewählt. Stimmberechtigt ist jeder Einwohner der Stadt.
§ 2 Senat
Abs. 1 (Stadtsenat)
Der Stadtsenat wird nicht öffentlich gewählt. Er besteht aus verdienten Bürgern der Stadt. Der Senat besteht auf 6 ständigen Mitgliedern und kann bei Bedarf durch den Bürgermeister erweitert werden. Der Senat hat beratende und kontrollierende Funktion für den Bürgermeister. Für einen aktenkundigen Vorschlag zur Änderungen der aktuellen Stadtverordnung ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Pro Senatsmitglied steht eine Stimme zur Verfügung. Der Vorschlag und die Abstimmung sind öffentlich kundzutun. Annahme oder Ablehnung des Vorschlages liegt einzig im Ermessen des amtierenden Bürgermeisters.
Abs. 2 (Vetorecht)
Der Stadtsenat hat die Möglichkeit mittels eines 2/3tel Mehrheitsbeschlusses Entscheidungen des Bürgermeisters zu erzwingen, zu verhindern oder die Stadtverordnung zu ändern.
Abs. 3 (Ständige Senats-Mitglieder)
Ständige Mitglieder des Stadtsenates sind (in alphabetischer Reihenfolge):
- Elau
- Jan'D Starfire (incl. Janeia, Honor und Jan'R)
- Leelo
- Seedo
- Tewon
Mitglieder des Stadtsenates sind gleichzeitig auch City-Miliz und haben die dadurch verbundenen Rechte und Pflichten im eigenen Ermessen auszuüben. Beim Bewilligen eines Bauantrages ist jedoch das Büro des Bürgermeisters zu verständigen und sicher zu stellen, dass die Stadtverordnung vom Antragsteller gelesen, verstanden und uneingeschränkt akzeptiert wurde. Entsprechend Bauplan sind nur im Plan eingezeichnete, entsprechend gewidmete und nicht anderweitig reservierte Grundstücke zu vergeben. Es ist sicher zu stellen, dass der Antragsteller alle Voraussetzungen für die Erteilung eines positiven Bescheides bereits erfüllt hat.
§ 3 Flächenwidmung
Abs. 1 (Bauvorschriften für Häuser)
In der Stadt Suywo Plains werden ausschließlich Häuser im Tatooine Style zugelassen. Der Bau von Sondergebäuden (Gilden-Halle, Cantina, Spital, Bunker) bedarf einer Sondergenehmigung durch den Bürgermeister.
Abs. 2 (Bauvorschriften für Gewerbliche Nutzung)
Einzelhandelsgeschäfte (Vendoren) sind in jedem Privat-Haushalt erlaubt. Fabriksgebäude und Förderanlagen sind in der Stadt bis (500m Radius) untersagt. Für dieserart gewerblich genutzte Gebäude haben sich Unternehmer an das Büro des Bürgermeisters zu wenden. Die Behörde hat dem Unternehmer nach Prüfung aller Unterlagen eine Baugenehmigung im Industriegebiet zu erteilen.
§ 4 Straßenschilder
Jedes Gebäude ist wie folgt zu beschriften:
Zeile 1: \#FF0000Verwendungszweck Zeile 2: \#FE8E24Eigentümer Zeile 3: \#1A9AF2Straße, Nr.
Beispiel:
Sollte die Beschriftung aus zwingenden Gründen abweichend ausfallen, so ist eine Einzelgenehmigung des Bürgermeisters nötig. Die Straßennamen und Hausnummern sind dem Stadtplan zu entnehmen. Der Stadtplan liegt im Planungsbüro des Bürgermeisters auf und ist jederzeit einzusehen.
§ 5 Öffentliche Ordnung
Jedes Gebäude innerhalb eines Radius von 300 Meter, gemessen von der City-Hall, ist öffentlich begehbar zu halten und hat eingerichtet zu sein.
Unter „öffentlich begehbar“ wird verstanden, dass das Gebäude zumindest 75% des Monats „public“ ist.
Die Wertung ob ein Haus als „eingerichtet“ gilt, wird im Zweifelsfall durch den Stadtsenat festgestellt. Bei Unterschreiten einer Mindestanforderung wird dem Eigner ein Bescheid in schriftlicher Form zugesandt.
§ 6 Zu- und Abwanderung
Um eine Baugenehmigung oder eine Grundbesitzurkunde innerhalb der Stadtgrenzen zu erlangen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Stadtverordnung wurde gelesen, verstanden und anerkannt.
- Dem Stadtsenat ist der Bürgerliche Name (RL-Name) des Antragstellers bekannt.
- Dem Stadtsenat liegt eine gültige E-Mail Adresse des Antragstellers vor.
- Der Antragsteller hat sich im Forum der Stadt registriert und liest und beantwortet in regelmäßigen Abständen zumindest seine persönliche Post.
- Der Antragsteller verpflichtet seinen Account für die Dauer seiner Einwohnerschaft aktiv zu halten.
- Bei Bekanntwerden einer möglichen Beendigung des Spieles (kündigen oder stilllegen des Accounts) ist der Stadtsenat frühest möglich zu informieren.
- Verlässt ein Einwohner das Spiel packt er seine in der Stadt befindlichen Gebäude in’s Datapad und gibt den Bauplatz frei. Dies gilt insbesondere für geplante Pausen auf längere bestimmte oder unbestimmte Zeit.
- Bei Wiedereinstieg in das Spiel ist ein ehemaliger Einwohner bevorzugt zu behandeln.
§ 7 Parkordnung
Im gesamten Bereich des „Suywo Plazas“ gilt generelles Park- und Halteverbot für alle Fahrzeuge. Ausgenommen sind Anrainer für Zu- und Ablieferungen. Eine zeitweilige Aufhebung des Halte- und Parkverbotes vor der Cantina für die Dauer öffentlicher und angemeldeter Veranstaltungen ist zu bewilligen.